Seit 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung - auch dann, wenn beim Erstkontakt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe gegeben ist. Die Pflegeberatung richtet sich an pflege-, hilfebedürftige und behinderte Menschen, deren Angehörigen, den weiteren pflegenden Personenkreis, sowie allgemein Ratsuchenden.