Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Wird ein Mensch pflegebedürftig will er in den meisten Fällen dort versorgt werden, wo er bisher auch gelebt hat. Zuhause. Hier unterstützt ein ambulanter Pflegedienst die Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Der ambulante Pflegedienst ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Voraussetzung für die Zulassung als ambulanter Pflegedienst durch die Pflegekasse ist eine ausgebildete Pflegefachkraft. Das heißt eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger. Neben hauptberuflichen Pflegefachkräften können auch Hauswirtschaftshelferinnen, Familienpflegehelfer oder Pflegehilfskräfte bei einem ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Der ambulante Pflegedienst bietet genau die Unterstützung, die notwendig ist damit pflegende Angehörige ihre Berufe und die Pflege sowie Betreuung ihrer Liebsten besser miteinander verbinden können.
Ambulante Pflegedienste haben ein vielseitiges, breites Leistungsangebot.
Schwerpunkte sind
Wie kam es zu ambulanten Pflegediensten?
Aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entstand die häusliche Pflege. Anfangs wurde dies aus den Mitteln von Kommunen und Bundesländern finanziert, später wurde daraus eine Krankenkassenleistung.
Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Seit diesem Zeitpunkt entstanden auch immer mehr private Pflegedienste.
Um einen ambulanten Pflegedienst auszuwählen können sich Interessierte die Ergebnisse der Qualitätsprüfung der jeweiligen Pflegeeinrichtung ansehen.
Diese heißen Transparenzbericht und werden verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht, beispielsweise im Internet oder im Pflegestützpunkt.
Daneben vergeben der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) sogenannte Pflegenoten.
Ambulante Pflegedienste werden in drei Bereichen bewertet:
pflegerische Leistungen,
ärztlich verordnete pflegerische Leistungen,
Dienstleistung und Organisation.
Die daraus entstehenden Pflegenoten können sie auf folgenden Internetseiten einsehen. Transparent und aktuell.
› AOK
› BKK
› Knappschaft, LSV, IKK
› Vdek