Auch im Pflegebereich gibt es viele Fachbegriffe. Es ist hilfreich, sich mit den Fachbegriffen und Bezeichnungen im Pflegebereich zu beschäftigen. Das hilft sehr in den Gesprächen mit Dienstleistern in der Pflegebranche und den Krankenkassen. Häusliche Krankenpflege besteht aus den Elementen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Wie der Name schon vermuten lässt, haben beide Pflegeformen (Grundpflege und Behandlungspflege) unterschiedliche Inhalte und werden auch von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen.

Grundpflege = Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Kostenträger ist die Pflegeversicherung.
Behandlungspflege = medizinisch angeordnete Maßnahmen. Kostenträger ist die Krankenkasse.
 


Grundpflege

Als Grundpflege bezeichnet man alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Das sind ganz einfach die grundlegenden Dinge der Pflege, deshalb auch der Begriff Grundpflege. Die Grundpflege unterstützt Menschen bei

  • der Körperpflege wie z.B. dem Waschen.
  • der Ernährung wie z.B. dem Essen einnehmen.
  • der Hauswirtschaft wie z.B. dem Abwasch.

Grundpflege ist also die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Grundpflege ist die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft seine alltäglichen Grundverrichtungen nicht alleine bewältigen kann. Dieser Mensch ist auf Unterstützung durch eine andere (Pflege)person angewiesen. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt.

Die Grundpflege wird im Vergleich mit der Behandlungspflege von manchen als die leichter durchzuführende Form der Pflege eingeschätzt. Dies ist allerdings umstritten, denn Menschen, die pflegebedürftig sind, sind grundsätzlich auf ganzheitliche Pflege angewiesen. Anbieter ganzheitlicher Pflege sind professionelle Pflegedienste.

Die Versorgung kann von nahestehenden Bekannten, Angehörigen oder vonn einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Der Vorteil des professionellen Pflegedienstes ist dabei die konstant hohe Qualität der Pflege, denn auch dieses Gebiet entwickelt sich natürlich immer weiter.

Als Körperpflege gilt gemeinhin das Waschen des Gesichts, der Haare, des Körpers und das Putzen der Zähne. Damit endet Körperpflege im Sinne der Grundpflege jedoch nicht. Unterstützung bei den Körperausscheidungen wie Stuhlgang oder Wasserlassen sind eingeschlossen.

Der Waschvorgang, also das Duschen oder Baden gehört zu „Waschen“, je nach den Möglichkeiten der pflegebedürftigen Person. Dinge wie Zahnpflege, Kämmen und Rasieren zählen auch mit zu Waschen. Menschen werden im Stehen, Sitzen oder im Liegen gewaschen. Das kommt darauf an, was die Versorgung des Menschen erfordert.
Große Grundpflege

  • Ganzkörperwäsche
  • Mundhygiene

Kleine Grundpflege

  • Wäsche ausgewählter Körperregionen
  • Hilfestellungen bei der Mundhygiene

Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme.
Wenn die Pflegeperson Nahrung nicht mehr auf dem herkömmlichen Wege zu sich nehmen kann, fällt auch die Ernährung über eine Sonde, beispielsweise eine PEG Magensonde, in den Bereich der Grundpflege.
Beginn Abgrenzung zur hauswirtschaftlichen Versorgung
Ernährung bedeutet in der Grundpflege nicht die Nahrungsbeschaffung bzw. die Essenszubereitung. Diese Sachen liegen im Bereich hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel auch die Hausreinigung.
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bedeutet konkret

  • Die Nahrung wird in mundgerechte Portionen zubereitet
  • Eventuell gefährliche Dinge wie Knochen werden entfernt
  • Das Essen wird angereichert (durch Salz, Säfte, etc.)
  • Die Aufnahme der Nahrung wird ggfs. unterstützt
  • Die Sonde, falls vorhanden, wird gepflegt

Hier geht es um die Beweglichkeit des Menschen selbst, also Arme, Beine, Finger.
Mobilität in der Grundpflege hat also die Schwerpunkte

  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Ausziehen
  • Freies Bewegen in der Häuslichkeit
  • Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse

Abgrenzung zur hauswirtschaftlichen Versorgung
Es geht in der Grundpflege nicht um die Mobilität bzw. Beweglichkeit der Person in der Stadt oder beim Einkaufen. Diese Dinge fallen unter hauswirtschaftliche Versorgung.


Behandlungspflege

Der Fachbegriff Behandlungspflege bezeichnet ein Paket von Tätigkeiten, die fachkundige Pflegekräfte aus der Alten- und Krankenpflege erbringen und die ein Arzt angeordnet haben muss. Unter die Behandlungspflege fallen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe und Blutdruck- und Blutzuckermessung. Diese Auflistung ist unvollständig und in der Realität wesentlich umfangreicher.

Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege Träger der Leistungen für die Behandlungspflege sind die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet wurde.

Die Behandlungspflege wird von fachkundigem Personal (mind. 3-jährige Ausbildung) aus dem Bereich Alten- und Krankenpflege durchgeführt.

Bei einem Zeitraum bis zu 14 Tagen Behandlungspflege spricht man von einer Erstversorgung der Behandlungspflege.
Bei einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen Behandlungspflege spricht man von Krankenhausverhinderungspflege.
Bei einem Zeitraum von mehr als 4 Wochen Behandlungspflege wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen, um eine eventuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen und um einen Pflegegrad zuzuteilen.

Alle Maßnahmen, die gemäß SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen, werden vom Pflegedienst übernommen.

Dies sind unter anderem

  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blutdruckmessung
  • Drainagen, Überprüfung und Versorgung
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
  • Inhalation
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Katheter, Versorgung
  • Krankenbeobachtung
  • Magensonde, Legen und Wechseln
  • Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanülenmanagement
  • Venenkatheter (Port), Versorgung
  • Verbände
  • Uvm.